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team! ist Mitglied im Fachverband Deutscher Sprachreise - Veranstalter (FDSV)
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team! ist DIN-geprüfter Sprachreise - Veranstalter nach EU Norm DIN EN 14804
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New Zealand and Aussie Specialist Agent


Reisebedingungen

( Versicherungsschutz )
Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung:
  1. direkt online auf den Webseiten zu Ihrem Kursort
  2. oder telefonisch unter 02207-911390.
Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten werden ausschließlich zur Kundenbetreuung verwendet.
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Bestätigung/Rechnung

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Ihre Anmeldung wird umgehend schriftlich bestätigt. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung überweisen Sie bitte 10% des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch EURO 250,-. Die Anzahlung wird auf den Kurspreis angerechnet. Die Endabrechnung geht Ihnen vor Reisebeginn zu.
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Die Reiseunterlagen

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Die Informationsmaterialien zum Kursort erhalten Sie ca. 2 Wochen vor Kursbeginn. Darüber hinaus erhalten Sie das Flugticket sowie ausführliche Informationen zum Reiseverlauf, falls Sie Ihre Reise über team! gebucht haben. Gleichzeitig mit diesen Unterlagen übersenden wir die Anschrift der Schule, die der Gastfamilie, Ihres Hotels, Appartements oder Ihrer Pension.
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Allgemeines

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Wird die Sprachreise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Unterricht

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An Feiertagen des jeweiligen Gastlandes fällt der Unterricht ersatzlos aus.
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Rücktritt

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Man kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Reise zurücktreten. Die Kosten sind bei Reiserücktritt wie folgt pauschaliert:
  • Bei Rücktritt bis 31 Tage vor Reiseantritt: 5% des Reisepreises,
  • bis 21 Tage vor Reiseantritt: 30%,
  • bis 14 Tage vor Reiseantritt: 40%,
  • bis 7 Tage vor Reiseantritt: 50%,
  • danach bis Reiseantritt: 60%.
Ausnahme bei Malta, Antibes, San Bartolomeo al Mare und Nerja: 70% ab dem 30. Tag bis Reiseantritt.
Bei Nichtantritt der Reise beträgt die Storno-Pauschale 95%.

Der Rücktritt muss uns gegenüber erklärt werden (am besten schriftlich). Es steht Ihnen frei nachzuweisen, dass uns durch den Rücktritt ein Schaden nicht entstanden oder dieser zumindest wesentlich geringer ist.
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Teilnahmebedingungen

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Grundlage des Vertrages sind die Leistungsbeschreibungen dieses Kursprogrammes. Soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt, gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches.
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Haftung des Veranstalters

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Die team! Sprachen und Reisen GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
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Reiseausfallversicherung

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Mit der Buchungsbestätigung wird für Sie eine Reise-Ausfallversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet die nach §651k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein. Er garantiert Ihnen – zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen – die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Versicherungsfall.
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Verantwortung des Teilnehmers

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Der Teilnehmer ist verpflichtet, nach Feststellung eines Mangels das Schulsekretariat zu informieren und Abhilfe zu verlangen. Bei schuldhafter Nichteinhaltung dieser Verpflichtung sind Ansprüche insoweit ausgeschlossen. Vor einer Kündigung des Reisevertrages muss der Teilnehmer dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Ansprüche wegen Mängeln der Reise muss der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Die Ansprüche verjähren in 2 Jahren ab dem vertragsgemäßen Reiseende. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem team! die Ansprüche schriftlich zurückweist.
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Änderung des Reisepreises vor Reisebuchung

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team! behält sich vor, vor Vertragsschluss vom Prospekt abweichende Änderungen der Reisepreise zu erklären. Eine Preisanpassung ist aus folgenden Gründen zulässig: a. Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten durch einen Zuschlag auf den Reisepreis jedes Teilnehmers für Kurz-, Mittel- und Langstreckenflüge, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühr, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes; b. Wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Sprachreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospekts verfügbar ist.
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Leistungs- und Preisänderungen nach Reisebuchung

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team! behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss Änderungen im Programm und dessen Durchführung vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des gebuchten Kurses nicht beeinträchtigen und für den Teilnehmer zumutbar sind. team! verpflichtet sich, den Kursteilnehmer von solchen Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. team! kann eine Preiserhöhung als Folge der Änderung der Beförderungskosten, der Abgabe für bestimmte Leistungen (z.B. Flughafen-Gebühren) oder der Wechselkurse vornehmen, wenn der Kursbeginn später als vier Monate nach der Anmeldebestätigung liegt. Die Erhöhung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich eine nach Vertragsschluss entstehende Steigerung des von uns in einem Preiserhöhungsverlangen konkret zu benennenden Kostenfaktors auf den Programmpreis auswirkt. team! hat den Kursteilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch bis zu drei Wochen vor Kursbeginn, über die Änderung in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des Kurspreises, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühr innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn team! in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kursteilnehmer aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch team! dieser gegenüber geltend zu machen.
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Hinweise

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Die Angaben dieses Kursprogramms entsprechen dem Stand vom 01.09. 2012. Gültigkeit dieses Programms: 01.01.2013-31.12.2013.

© Copyright und verantwortlich für den Inhalt: team! Sprachen und Reisen GmbH, HRB 46451 (beim Amtsgericht Köln).

Verschiedene Bildmotive mit freundlicher Genehmigung von British Tourist Authority, Visit Britain, Canadian Tourism Commision, Fremdenverkehrsamt Malta, Australien Tourist Commision, Tourism New Zealand, South Africa Tourism, Maison de la France, vom Staatl. italienischen Fremdenverkehrsamt, Staatl. mexikanischen Fremdenverkehrsamt.