Freizeitgestaltung auf deiner Sprachreise

Unabhängig heißt nicht allein: Die von team! ausgewählten Sprachschulen vor Ort bieten ihren Schülern ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm für die Nachmittage, Abende und Wochenenden. Sightseeing, Sport, Kultur und gemeinsame Ausflüge sind immer im Angebot – aber ohne Verpflichtung. Wenn du die Stadt lieber auf eigene Faust erkunden oder einfach mit deinen neuen internationalen Freunden im Café sitzen willst, ist das genauso in Ordnung. Die Mitarbeiter der Sprachschule geben dir auf jeden Fall immer Tipps und Anregungen für deine individuelle Freizeitgestaltung.

Jedes Reiseziel bietet dir andere Alternativen

Flamenco in Spanien, Baseball in den USA oder ein Kochkurs in Italien. So verschieden die Länder so unterschiedlich wird auch deine Freizeitgestaltung vor Ort ausschauen können. Daher erwartet dich auf einer Sprachreise nach Kanada im Dezember ein breites Wintersportangebot, während es zur gleichen Zeit auf Kuba möglich ist, den Weihnachtsbaum in Flip-Flops bei 30 Grad am Strand zu schmücken. Welche Sportarten und Ausflüge dir auf deiner Sprachreise in deinem Wunschkursort geboten werden, erläutern wir dir in der entsprechenden Kursortbeschreibung.

Für manche Sprachreisen benötigst du ein Visum

Ob du für dein Reiseziel und deinen Aufenthalt vor Ort ein Visum benötigst, teilen wir dir auf Anfrage gerne mit. Einerseits ist es abhängig von deiner Staatsbürgerschaft und außerdem von der Dauer deiner Sprachreise.

Reiseziel Benötigte Dokumente
Sprachreise in die USA <b>Sprachkurs-Visum</b> bei Buchung eines Intensivkurses oder bei einem Aufenthalt über 3 Monate
Sprachreisen nach Neuseeland <b>Sprachkurs-Visum</b> bei Aufenthalten über drei Monaten
Sprachreisen nach Australien <b>Besucher-Visum</b> bei Aufenthalten unter drei Monaten oder ein <b>Sprachkurs-Visum</b>&nbsp;bei Aufenthalten über drei Monaten
Die nötigen Unterlagen zum Beantragen des Visums schicken wir zu. Bitte beachte jedoch auch: Es können für Teilnehmer ohne deutsche Staatsangehörigkeit andere Vorschriften gelten. Die zuständigen Botschaften können hier Auskunft geben.