team! High School Aufenthalte - AGB

Unsere Teilnahmebedingungen der team! High School Programme

Bevor die Aufnahme in das Programm erfolgt weisen wir euch und eure Eltern auf die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise zum Datenschutz und die besonderen Informationen bei Verträgen über Gastschulaufenthalte nach § 651 u BGB hin.

Aufnahme ins Programm

Nach erfolgreichem Bewerbungsgespräch teilt team! Sprachen & Reisen GmbH die Aufnahme in das Programm mit. Nimmt der Bewerber den Platz an,werden weitere ausführliche Unterlagen benötigt. Für die Teilnahme gelten die nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die im Programm und im Platzangebot genannten besonderen Vertragsbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen sind zuerst die spezielleren Regelungen des Platzangebots, dann des Programms und erst zuletzt dieser Teilnahmebedingungen maßgeblich. Ein Widerspruch liegt nicht vor, wenn eine nachrangige Regelung eine vorherige lediglich ergänzt oder konkretisiert.

Anzahlung und Programmkosten

Die Programmkosten sind in vier Teilbeträgen zu entrichten.

  • 20% des Programmpreises nach Aufnahme ins Programm und nach Erhalt des Sicherungsscheins
  • 20% des Programmpreises 5 Monate vor Reisebeginn
  • 40% des Programmpreises 3,5 Monate vor Reisebeginn
  • der Restbetrag 21 Tage vor Reisebeginn

Ohne vollständige Zahlung des Programmpreises besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen.

Rücktritt

Vor Beginn der Reise kann der Teilnehmer team! einen Reiserücktritt ohne Angaben von Gründen (am besten schriftlich) mitteilen. Für den Fall des Rücktritts kann team! im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere entstandenen Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Die Kosten sind bei Rücktritt wie folgt pauschaliert:

  • 10 % des Programmpreises ab dem Abschluss des Reisevertrages
  • 20 % des Programmpreises ab dem Zeitpunkt an dem der Name und die Anschrift der Gastfamilie feststeht
  • 40 % des Programmpreises ab dem 30. Tag vor Programmbeginn
  • 60 % des Programmpreises ab dem 24. Tag vor Programmbeginn
  • 70 % des Programmpreises ab dem 6. Tag vor Programmbeginn und bei Nichtantritt
  Für Private High School sowie High Schools in Toronto, Kanada, gilt folgende Staffelung:
  •  10 % des Programmpreises ab dem Abschluss des Reisevertrages
  • 50% des Programmpreises ab dem 120. Tag vor Programmbeginn
  • 60% des Programmpreises ab dem 24. Tag vor Reisebeginn
 

Es steht dem Teilnehmer steht jedoch frei nachzuweisen, dass team! durch den Rücktritt ein Schaden nicht entstanden oder dieser zumindest wesentlich geringer ist. Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer kostenlos vom Programm zurücktreten, wenn wir den Teilnehmer nicht spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt über Namen und Anschrift der für den Teilnehmer bestimmten Gastfamilie und Namen und Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Aufnahmeland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann, informiert und auf den Aufenthalt angemessen vorbereitet haben.

Versicherung

Jeder Teilnehmer muss für die Dauer seines Aufenthalts kranken-, haftpflicht- und unfallversichert sein. Wer über eine Privatversicherung verfügt, die auch im Gastland anerkannt und dort vertreten ist, kann ggf. durch die Vereinbarung einer Deckungs- und Abwicklungszusage mit der Versicherungsgesellschaft die Kosten für den zusätzlichen Auslandsversicherungsschutz sparen. In diesem Falle sind wir detailliert darüber zu informieren. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Abschluss einer kostengünstigen und umfangreichen Versicherung über team! möglich. Die Versicherungsgebühr ist nicht im Preis enthalten.

Reiseausfallversicherung

Mit der Aufnahme in das Programm wird für den Teilnehmer eine Reiseausfallversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet die nach §651k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich erforderliche Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen. Mit der Aufnahmebestätigung erhält der Teilnehmer den Sicherungsschein der Reise-Ausfall-Versicherung. Er garantiert

  • zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen
  • die Durchsetzung der Ansprüche des Teilnehmers im Versicherungsfall

Mängelanzeige

Bei Vorliegen eines Mangels muss der Teilnehmer, sein Vertreter oder der Vertragspartner von team!, die Schule, den von team! genannten Ansprechpartner oder team! selbst umgehend unterrichten und Abhilfe verlangen. Soweit team! infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Teilnehmer nicht berechtigt Minderung nach § 651m BGB oder Schadenersatz nach § 651n BGB zu verlangen.

Ansprüche des Teilnehmers aus dem Reisevertrag verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt.

Verhalten im Gastland und Mitwirkung des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist für notwendige Ausweispapiere, Impfnachweise sowie das für das Einreise- und Aufenthaltsvisum selbst verantwortlich. Der Teilnehmer muss während des Aufenthalts die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektieren und die Regeln bzw. die der Schule vorgegebenen Regeln einhalten.

Optionale Schuldistriktwahl

Bei Schulwahl gibt es nur begrenzte Plätze, und die Platzierung in der gewünschten Schule kann nicht garantiert werden. Falls diese Platzierung nicht erfolgen kann, wird in Kanada an einer anderen Schule des Distrikts platziert. Allerdings stellt dies keinen Grund für den Rücktritt vom Programm dar.

Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von team! Sprachen & Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigefügt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche aus Delikt und möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aus internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

Unwirksamkeit einer Resiebedingung

Sollte einer der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

Rechte an Foto- und Filmmaterial

Mit Ihrer Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen übertragen Sie team! das Recht, Fotos, Film & Tonaufnahmen, die im Rahmen des High School Aufenthaltes entstanden sind, unentgeltlich für Werbezwecke nutzen zu können, ohne eine separate Einwilligung von Ihnen einholen zu müssen.

Hinweise

Die Angaben dieses Programms entsprechen dem Stand vom 12. April 2019. Copyright und verantwortlich für den Inhalt: team! Sprachen & Reisen GmbH, HRB 115038 Amtsgericht Frankfurt.

Verschiedene Bildmotive mit freundlicher Genehmigung von Australia Tourist Commision, Tourism New Zealand, Canadian Tourism Commision und den team! High School Teilnehmern. Bildnachweise: Shutterstock, iStock, Fotolia, GettyImages - Landkarten: www.d-maps.com & google maps