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team! Sprachreisen: steuerliche Absetzbarkeit und Bildungsurlaub

Bildungsurlaub:

Wenn gewisse Voraussetzungen gelten, können Arbeitnehmer aus Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Niedersachsen, Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr bekommen.Den hierfür vorausgesetzten Bedingungen können die meisten team!-Kurse gerecht werden. Für mehr Informationen schauen Sie bitte beim betreffenden Kursort nach.

 

Steuerliche Absetzbarkeit:
Normalerweise kann man die Kosten, die bei Ihrem Sprachkurs entstehen, steuerlich absetzen. Dies ist allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, dass aus beruflichen Gründen am Sprachkurs teilgenommen wurde (ein entsprechendes Schreiben des Arbeitgebers ist notwendig) und dass es sich nicht um eine allgemeingängige Urlaubsreise handelt.Bei Bedarf lassen wir Ihnen gerne eine Bestätigung, in der die Kursgebühren gesondert aufgeführt sind, zukommen.

Programminformationen und die Preise gibt es auf unserer Internetseite: www.team-sprachreisen.de

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